Unternehmensinsolvenzverfahren

Eine finanzielle Krise kann auf zahlreiche Gründe zurückzuführen sein. Entscheidend ist, die Krisenursachen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig die richtigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  

Hierbei kommt es auf eine präzise Analyse der Krisensituation und eine Expertise hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise an. Dabei sieht die Insolvenzordnung zahlreiche Instrumente zur Bewältigung einer unternehmerischen Krise vor. 

Neben der insolvenzrechtlichen Instrumenten hat der Gesetzgeber auf der Grundlage einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 01.01.2021 in Kraft und bietet die Möglichkeit, bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu entschulden. 

Nur mit einer fachkompetenten Beratung sowie einer präzisen Analyse der Krisenursachen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht lässt sich eine individuelle Lösungsstrategie für eine erfolgreiche Entschuldung und Sanierung eines in der Krise befindlichen Unternehmens festlegen. 

Sowohl eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als auch eine Restrukturierung nach dem StaRUG sind geeignete Wege ein Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen und zu entschulden. 

Mit der Einführung des StaRUG bietet der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit an, mit Hilfe und unter Aufsicht eines Gerichtes, außerhalb einer Insolvenz, eine außergerichtliche Sanierung nach gesetzlichen Vorgaben rechtssicher zu realisieren.

Nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten für einen Neuanfang durch eine fachkompetente Expertise.