Privatinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an Privatpersonen und ehemalige Selbständige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Die Krisenursachen können unterschiedlicher Natur sein.

Als kompetenter Ansprechpartner zeige ich Ihnen Wege auf, wie Sie wieder schuldenfrei werden und begleite Sie in allen Phasen des Verfahrens, von der Erstberatung, der Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens, der Antragstellung, bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.

Der Leistungsumfang im Bereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens umfasst:

  • Schuldner- und Insolvenzrechtsberatung
  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens
  • Alternativ: außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Erteilung der Bescheinigung über den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan
  • Insolvenzantragstellung
  • Rechtliche Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens
  • Vertretung im Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung
  • Vertretung in Feststellungsverfahren (sog. deliktische Forderungen) 

  

Insolvenzplanverfahren 

Die Insolvenzordnung sieht auch für Verbraucher und ehemalige Selbständige die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung eines Insolvenzverfahrens durch eine Einmalzahlung im Rahmen eines Insolvenzplans vor. 

Die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens kann durch einen Insolvenzplan erheblich verkürzt werden und, je nach Ablauf und Umfang des Verfahrens, innerhalb eines Jahres mit der vorzeitigen erteilten Restschuldbefreiung beendet werden. 

Inwieweit ein Insolvenzplanverfahren für einen Schuldner eine sinnvolle Alternative zu einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren sein kann, hängt von zahlreichen Faktoren und persönlichen Zielen ab. Eine präzise Analyse Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Ziele, eine Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Verfahren ist die Grundlage für die Entscheidung ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen.